Art des Angebotes
Sozialpädagogisch begleitet Wohnform für junge Menschen ab 18 Jahren in eigenständiger Wohneinheit. Bei Bedarf hält die Neumüller GmbH entsprechende Wohnungen (2) vor.
Voraussetzungen
Erreichung der in unserem Kriterienkatalog (siehe Anlage) benannten Grundvoraussetzungen (Erreichungsgrad: mindestens 90 %) für das Sozialpädagogisch begleitete Wohnen oder Erreichung der im Kriterienkatalog für die Verselbstständigungsgruppe definierten Ziele.
Rechtsgrundlagen
§§ 13 Abs. 3, 34, 35, 41 SGB VIII (§35 a in Einzelfällen und nach individueller Prüfung)
Zielsetzung
Das Soziapädagogisch begleiteten Wohnens verfolgt folgende Ziele:
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Junge Erwachsene außerhalb der Familie im eigenen Wohnraum eine Alternative mit größeren Entwicklungschancen zu bieten und sie zu einer autarken Lebensführung zu befähigen
Um diese Ziele zu erreichen muss der junge Erwachsene folgende Aufgaben erfüllen:
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Schul- und berufsbezogene Hilfen (Kontakte zu Schulen und Ausbildungsstellen) in Anspruch nehmen
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Eigenständige Haushaltsführung (Einkauf, Umgang mit Geld, Zubereitung von Mahlzeiten) vertiefen
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Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden (Antragstellungen) annehmen
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Beratung und Unterstützung in verschiedenen Lebens- und Alltagsfragen, Bewältigung aktueller Krisen annehmen
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Ausbau der Eigeninitiative vertiefen
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Abbau von sozialen Ängsten und Unsicherheiten
Der Grad der Zielerreichung wird regelmäßig durch unseren Kriterienkatalog „Sozialpädagogisch begleitetes Wohnen“ überprüft. Sind mindestens 80 % der Kriterien erfüllt, wird die Beendigung des Sozialpädagogisch betreuten Wohnens vorgeschlagen.
Personenkreis
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Junge Erwachsene (in Ausnahmefällen auch unter 18 Jahren, s. Kriterienkatalog), die in ihrer Fähigkeit Selbstverantwortung zu übernehmen und weitgehende Selbstständigkeit bewiesen haben, und nur noch der zeitweisen Beratung und Betreuung (Fachleistungsstunden) bedürfen.
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Junge Erwachsene aus den Gruppen des Kinderhaus Neumüller, oder Externe
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Junge Erwachsene die sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befinden
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die aus persönlichen Gründen nicht mehr bei den Eltern wohnen können
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Junge Erwachsene die eine berufliche oder schulische Ausbildung nur fern von zu Hause absolvieren können
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oder arbeitslose Jugendliche, die vom sozialen Abstieg bedroht sind, aber eine positive Sozialprognose aufweisen
Akute Drogenabhängigkeit und Suchterkrankung sind ausschließende Kriterien.
Inhalt der Leistung
Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass die Begleitung und Beratung während des Soziapädagogisch begleitenden Wohnens unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geleitet und koordiniert wird. Hierunter fällt auch die Qualitätssicherung.
Unterkunft und Raumkonzept
Die Wohnungen befinden sich in einem Mehrfamilienhaus, Baujahr 2012/13, im Stadtrandbereich des Paderborner Stadtteils Schloß Neuhaus. Das Haus ist nach dem KFW Standard 70 gebaut und bietet Fußbodenheizung und ein Zu- und Abluftsystem.
Das Haus liegt zentral, nur wenige Gehminuten von einem Bhf. und zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, sowie Ärzten, Frisören, Apotheken und Banken, entfernt. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt am Haus.
An den Richtlinien des Jobcenters orientiert, bieten die Wohnungen eine Wohnfläche von 38 qm pro Einheit, zuzüglich 5 qm Balkon und einem PKW-Stellplatz vor dem Haus. Enthalten sind: Flur, großer Raum (Wohnküche), Schlafzimmer und Bad mit Dusche. Im Keller befinden sich neben einem eigenen Kellerraum ein Gemeinschaftswaschkeller mit Anschlüssen für Waschmaschine und Trockner. Fernseh- und Internetanschluss sind vorhanden.
Die Wohnung mietet die/der junge Erwachsene selbstständig an.
Bei unter 18 jährigen wird die Wohnung von der GmbH zur Verfügung gestellt.
Verpflegung
Die Kosten seines Lebensunterhaltes finanziert der junge Erwachsene selbstständig (z. B. HzL* durch Jobcenter, Bafög, Kindergeld, BAB etc.). Der Träger berät und begleitet ihn bei der Einteilung und achtet auf die
Versorgungssicherung (z.B. durch Haushaltsplan). Bei Minderjährigen werden die Leistungen mit dem zuständigen Jugendamt vereinbart.
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-kalkulation.html
Sozialpädagogische Betreuung
Die Betreuung erfolgt in Form von Einzelarbeit und auf der Grundlage von Fachleistungsstunden.
Im Prozess des Sozialpädagogisch begleitenden Wohnens wird der junge Erwachsene bei seiner eigenständigen Lebensführung begleitet und unterstützt.
Ziele werden im HPG individuell mit dem jungen Erwachsenen erarbeitet und deren Grad der Zielerreichung überprüft.
Personelle Ausstattung
Ambulante Unterstützung erfolgt durch Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen, oder durch Erzieher / Erzieherin mit mehrjähriger Berufserfahrung und entsprechenden Zusatzqualifikationen, auf der Grundlage von Fachleistungsstunden.
Fachliche Leitung: durch die Neumüller GmbH
Geschäftsführung/Verwaltung: durch die Neumüller GmbH
Umfang der Betreuungsleistung
Der Betreuungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Bedarf. Die dazu erforderlichen Fachleistungsstunden werden im Hilfeplangespräch festgelegt.
Pädagogische Sachmittel
Die für den Hilfeprozess notwendigen Sachmittel stellt der Träger.
Betriebsnotwendige Anlagen und Ausstattungen
Der junge Erwachsene stellt die von ihm angemietete Wohnung zur Verfügung.
Qualitätssicherung und -entwicklung
Auf die Maßnahmen des Trägers zur Qualitätsentwicklung und –sicherung wird an dieser Stelle auf das Konzept der Gesamteinrichtung verwiesen.
Der Nachweis der Tätigkeit und die Sicherung der Qualität erfolgt durch einen entsprechenden Arbeitsbogen / Tätigkeitsnachweis. Diesen müssen der junge Erwachsene, als auch die pädagogische Fachkraft unterschreiben.
Leistungsentgelt
Die Kalkulation des Leistungsentgelts ergibt sich aus den im Rahmenvertrag vereinbarten Modalitäten.